Wir planen unsere Zucht sehr gewissenhaft und verantwortungsvoll.
In einer Züchtergemeinschaft, wie dem DZRR wird großen Wert auf das Einhalten der strengen Auflagen des FCI (internationaler Dachverband) und des VDH (nationaler Dachverband) gelegt.
In Deutschland gibt es nur drei RR-Vereine die dem VDH angeschlossen sind.
DZRR = Deutsche Züchtergemeinschaft Rhodesian Ridgeback
Club E.L.S.A. = Club zur Erhaltung der Laufhunde des südlichen Afrika
RRCD = Rhodesian Ridgeback Club Deutschland
Aber unzählige Vereine/Verbände die nicht die strengen Auflagen des VDH/FCI erfüllen können. Aus welchen Gründen auch immer.
Auch solche Vereine/Verbände stellen Ahnentafeln aus, die kaum von echten VDH-Ahnentafeln zu unterscheiden sind.
Leider sind nur 1/3 der Rhodesian Ridgeback Welpen in Deutschland aus einer VDH Zuchtstätte. Ergo die Mehrzahl von 2/3 stammen von sogenannten "Produzenten".
Hier einige Merkmale die eine VDH/FCI Zucht ausmachen und von den "Hobbyzüchtern" unterscheidet:
Die Zuchtstätte muss beim VDH/FCI angemeldet sein und von einem Zuchtwart geprüft sein. Dadurch wird sichergestellt, dass genügend Platz und gute Aufzuchtbedingungen vorhanden sind.
Der Züchter hat an einer Züchterschulung teilgenommen und bildet sich durch Schulungen und Seminare ständig weiter. Das ist Bedingung, sonst bekommt er keine Zuchtgenehmigung.
Jedes einzelne Elterntier hat eine Zuchtzulassungsprüfung zu bestehen. Im Folgenden einige Punkte:
Die Elterntiere müssen drei VDH Ausstellungen besucht haben und dort mindestens die Note "sehr gut" erhalten, um sicher zu stellen das sie dem Rassestandard entsprechen.
Gesundheitsuntersuchungen wie z.B. HD, ED und OCD sind genauso Pflicht wie Gentests u.a. zur Vermeidung von Erbkrankheiten.
Eine Zuchteignungsuntersuchung beim Tierarzt sorgt dafür, das nur völlig gesunde Tiere zugelassen werden.
Zudem ist auch ein Wesenstest Bestandteil der Zuchzulassungsprüfung.
Für Zuchthündin und Deckrüden gilt ein Mindestalter und auch ein Höchstalter.
Es dürfen in einem Kennel (Zuchtstätte) keine zwei Würfe gleichzeitig liegen.
Der Wurf wird nach 8 Wochen vom Zuchtwart abgenommen. Jeder einzelne Welpe wird genau angeschaut um Gesundheit, gute Ernährung, Hygiene zu prüfen.
Regelmäßige Entwurmung, Impfen und Chippen sind selbstverständlich und auch eine abschließende Untersuchung vom Tierarzt ist bei uns Standart.
Hierzu wird ein Wurfabnahmeprotokoll vom Zuchtwart geschrieben. Der Abnahmebogen wird jedem Welpenkäufer ausgehändigt.
Frühestens ab Vollendung der 8. Woche darf ein Welpe abgegeben werden.
Zum Kaufvertrag gehört dann auch eine Original VDH Ahnentafel, der Wurfabnahmebogen und der Heimtierausweis des jeweiligen Welpen.
Jeder seriöse Züchter hilft auch nach dem Kauf noch mit „Rat und Tat“ seinen Welpeneltern.
All die Anschaffungen um das Umfeld zur Aufzucht optimal zu gestalten, die Gesundheitsvorsorge durch den Tierarzt, Zeit, Liebe, und Führsorge rund um die Uhr, sowie die oben genannten Voraussetzungen sind Grundlage um einen gesunden, wesensfesten und dem internationalen Standard entsprechenden Rhodesian Ridgeback zu züchten.
All diese oben erwähnten Auflagen, Kontrollen und Kosten die eine verantwortungsvolle Rhodesian Ridgeback Zucht ausmachen, können nicht von finanziellen Aspekten gesteuert sein!
Es sei denn man spart sich die Einhaltung der strengen Auflagen des VDH/FCI.
Solche "Wühltischwelpen" starten nicht selten mit Gesundheitsproblemen in Ihr oft kurzes qualvolles Leben.
Unterstützen Sie dies nicht !!
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